Corona-Hinweis

Corona-Hinweis


Corona-Hinweis / COVID-19


Liebe Patientinnen, liebe Patienten,


auch zu Zeiten der Verbreitung des Coronavirus haben wir unsere Zahnarztpraxis uneingeschränkt für Sie geöffnet!


Zum 4. Mai 2020 wurde die sog. Corona-Verordnung des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg aufgehoben. Damit sind wieder alle zahnärztlichen Behandlungen uneingeschränkt möglich!


Zum Schutz unserer Patientinnen und Patienten legen wir in unserer Praxis stets allergrößten Wert auf eine strenge Hygienevorsorge. Basierend auf den Empfehlungen der Landeszahnärztekammer und des Robert Koch-Instituts haben wir wegen COVID-19 unsere Hygienemaßnahmen nochmals verschärft.


Dennoch bitten wir unsere Patientinnen und Patienten darum, Folgendes zu beachten:

  • Falls Sie unter Hals- oder Gliederschmerzen, Husten, Fieber oder Atemnot leiden, …

  oder

  • falls Sie Kontakt mit einem bestätigten Coronavirus-Fall hatten, … 
  • ... kontaktieren Sie uns bitte zuerst telefonisch unter 0711 37 37 16, um abzuklären, in welcher Form eine zahnmedizinische Behandlung möglich ist. Kommen Sie in diesen Fällen bitte nicht direkt in unsere Praxis.
  • Verzichten Sie (wenn möglich) auf Begleitpersonen, da wir versuchen, unnötige Kontakte von Personen untereinander in unserer Praxis zu vermeiden.


Bitte tragen Sie medizinische Masken:

  • OP-Masken (DIN EN 14683:2019-10) oder
  • FFP2 (DIN EN 149:2001) bzw. KN95/N95.

Kinder bis einschließlich 14 Jahre dürfen Alltagsmasken tragen, Kinder bis einschließlich 5 Jahre sind von der Maskenpflicht befreit.


In Zweifelsfällen kontaktieren Sie uns bitte einfach telefonisch unter 0711 37 37 16 oder per E-Mail (info@zahnarztpraxis-metz.de).


Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihre Mithilfe!


Ihr Team der

Zahnarztpraxis Metz & Metz

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